Hüttenpreise
Die Preise auf den Schutzhütten des AVS sind nach Kategorien gestaffelt.
I. Kategorie:
Hochfeilerhütte, Marteller Hütte, Oberetteshütte, Rieserfernerhütte, Brixner Hütte, Radlseehütte, Schlernbödelehütte, Sesvennahütte, Tiefrastenhütte
II. Kategorie:
Dreischusterhütte, Meraner Hütte
Die in den Preislisten (siehe Download) festgelegten Preise werden vom Referat für Hütten gemeinsam mit den Hüttenpächtern jährlich festgesetzt. Dabei handelt es sich um Rahmensätze, da die Hüttenpächter auch günstigere Preise gestalten können.
Übernachtungspreise 2020 für Mitglieder |
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I. Kategorie | II. Kategorie | |
Matratzenlager |
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Erwachsene |
13,00 € |
12,00 € |
Jugendliche bis 18 |
6,50 € |
5,50 € |
Kinder bis 6 |
0,00 € |
0,00 € |
Mehrbettzimmer |
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Erwachsene |
20,00 € |
19,00 € |
Jugendliche bis 18 |
10,00 € |
9,00 € |
Kinder bis 6 |
6,50 € |
5,50 € |
Zweibettzimmer | ||
Erwachsene | 29,00 € |
28,00 € |
Jugendliche bis 18 |
13,00 € |
12,00 € |
Kinder bis 6 |
6,50 € |
6,00 € |
Nächtigungspreise für Nicht-Mitglieder können den Preislisten entnommen werden.
Kostenlose Übernachtung
Kostenlos aufgenommen werden Angehörige der Bergrettungsdienste im Einsatz, Tourenbegleiter, Tourenführer, Ausbildner, Fachübungsleiter, Jugendführer, Jugendleiter und Familiengruppenleiter des ÖAV, DAV und AVS, wenn sie sich als solche ausweisen können und in ihrer Funktion mit einer Gruppe von mindestens fünf Personen unterwegs sind (5+1-Regelung) sowie Begleitpersonen von Menschen, die auf eine solche angewiesen sind (z.B. Blinde).
Infrastrukturbeitrag
Selbstversorgung ist nicht gestattet. Ausgenommen sind Mitglieder und Gleichgestellte, in den für Selbstversorgung vorgesehenen Bereichen. Tagesgäste entrichten bei Selbstversorgung für die Nutzung der Infrastruktur der Hütte 2,50 € und Nächtigungsgäste 5 €/Übernachtung.
Von diesen Beiträgen befreit sind Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.
Mitgebrachte alkoholische Getränke dürfen generell nicht getrunken werden.
Bild: Die Radlseehütte in den Sarntaler Alpen